Daraus geht hervor, dass es am 22. Juni 2023 in der Zelle des Beschwerdeführers ein Brandereignis gegeben hatte. Der Beschwerdeführer habe danach erklärt, dass er bei seinem Eintritt am 21. Juni 2023 ein Mobiltelefon in die Zelle mitgenommen habe, welches er zuvor in seiner Hosentasche getragen habe. Er habe vergessen, das Telefon abzugeben. Aus Angst, man könnte es nun entdecken, habe er dieses auf seinem rechten Knie zerbrochen und vorgehabt, die Einzelteile im WC «verschwinden» zu lassen.