Selbst wenn D.________ gegen ihn aussagen würde, gebe es aktuell gar keine Beweise gegen ihn. Auch spricht der Beschwerdeführer von einem «Typen», der «sie auch unterstützt und Verantwortung getragen habe» (Berichtsrapport 9 vom 28. Juni 2023 betreffend Übersetzung des Telefongesprächs vom 5. Juni 2023, 21:25 Uhr). Selbst wenn das vorerwähnte Gespräch unbeachtlich wäre, lägen angesichts der gleichbleibenden und damit schon für sich glaubhaften Schilderungen D.__