____ geführtes Telefongespräch übersetzt. Darin bestätigt der Beschwerdeführer explizit und entgegen seinen Aussagen (vgl. delegierte Einvernahme des Beschwerdeführers vom 21. Juni 2023, S. 10 Z. 481-487), von D.________ CHF 2’700.00 erhalten zu haben. Weiter führt er aus, bisher «dreimal erwischt worden zu sein». Selbst wenn D.________ gegen ihn aussagen würde, gebe es aktuell gar keine Beweise gegen ihn.