ein Treffen in Bern mit dem Ziel vereinbart, der Polizei in Unkenntnis der Adresse die Reiseroute vom Bahnhof Bern zu derjenigen Wohnung zu zeigen, in der er im Vorfeld der Theorieprüfung mit den technischen Geräten ausgerüstet worden war und die Anweisungen erhalten hatte. Wie dem Berichtsrapport vom 5. Juli 2023 (inkl. Wegbeschrieb) entnommen werden kann, führte D.________ die Polizei vom Hauptbahnhof Bern an den Bahnhof P.________ (Ort) und von dort zu Fuss direkt zur Wohnung des Beschwerdeführers an der Q.________ (Adresse).