Der eine lebe in Bern, während der andere von Deutschland komme. «Der von Bern» sammle die Leute und der aus Deutschland habe die Geräte (delegierte Einvernahme D.________ vom 13. Juni 2023, S. 2-3 Z. 62-69). Der Berner sei derjenige, der den Kontakt mit dem Deutschen herstelle. Er sei auch auf TikTok aktiv und biete dort seine Hilfe bei der Theorieprüfung an (a.a.O., S. 5 Z. 220-221). Die Adresse «des Berners» kenne er nicht; der Berner habe ihn gelotst (a.a.O., S. 5 Z. 198-200). In der Folge sei «der Deutsche» angereist und habe ihn ausgerüstet.