6 übrigen befragten Personen den Beschwerdeführer erkannt habe, mutmasslich damit zusammenhänge, dass erst ein Bruchteil der zu befragenden Personen habe einvernommen werden können. 6.4 Der Beschwerdeführer bestreitet den dringenden Tatverdacht. Was er dagegen vorbringt, vermag ihn jedoch nicht zu entlasten: 6.4.1 Wie die Staatsanwaltschaft im Haftantrag ausführt, konnten im Laufe der bisherigen Ermittlungen in einem ersten Schritt 37 Personen identifiziert werden, deren Prüfungen nachweislich manipuliert worden waren.