Aufgrund der im damaligen Verfahren gemachten Aussagen bestehe überdies der Verdacht, dass neben dem Beschwerdeführer und seinem Schwager noch weitere Personen beteiligt seien. Aufgrund der professionellen Ausrüstung und des betriebenen Aufwands sei schliesslich davon auszugehen, dass die Prüfungsunterstützung gewerbsmässig, ähnlich einer beruflichen Tätigkeit, angeboten werde und das einzige Motiv in wirtschaftlichen Vorteilen liege. Genanntes korrespondiere mit Erkenntnissen ähnlicher Verfahren in Deutschland und Österreich, wo in «sprachlichen Milieus» teilweise bandenmässige Strukturen der «Prüfungsbetrüger» festgestellt worden seien.