5 habe gemeinsam mit jenem von I.________ und der jeweiligen Prüflinge zu einer Täuschung der Prüfungsexperten als kantonale Beamtinnen und Beamten darüber geführt, ob die Prüflinge die Prüfungen alleine abgelegt bzw. über die dafür erforderlichen Kenntnisse verfügt hätten.