6.2 Gemäss den Ausführungen der Staatsanwaltschaft im Haftantrag besteht aufgrund der bisherigen Ermittlungsergebnisse der dringende Tatverdacht, dass der Beschwerdeführer und dessen Schwager I.________ in zahlreichen Fällen gegen Bezahlung eines Betrags von jeweils CHF 1'500.00 bis CHF 2’500.00 «Unterstützung» zum Bestehen der theoretischen Führerscheinprüfung angeboten und tatsächlich geleistet haben. In einer ersten Phase hätten 37 Prüflinge identifiziert werden können, deren Prüfungen nachweislich manipuliert worden seien.