Zusätzlich stellte er den prozessualen Antrag, die von D.________ aufgenommene Tonaufnahme des Telefongesprächs vom 5. Juni 2023 um 21:25 Uhr zwischen D.________ und dem Beschwerdeführer sowie der diesbezügliche Berichtsrapport vom 28. Juni 2023 seien aus den Akten zu weisen, eventualiter als unverwertbar zu erklären. Die Staatsanwaltschaft beantragte in ihrer Eingabe vom 18. Juli 2023 insbesondere, auf den prozessualen Antrag des Beschwerdeführers sei nicht einzutreten, eventualiter