(nachfolgend: Beschwerdeführer) ein Strafverfahren (O 23 6260) wegen Erschleichung einer falschen Beurkundung, Missbrauchs von Ausweisen und Schildern (durch vorsätzliches Erschleichen eines Ausweises durch unrichtige Angaben, Verschweigen erheblicher Tatsachen oder Vorlage von falschen Bescheinigungen) sowie Verletzung des Geheim- oder Privatbereichs durch Aufnahmegeräte (alles mehrfach und mittäterschaftlich begangen). Am 23. Juni 2023 ordnete das Regionale Zwangsmassnahmengericht Oberland (nachfolgend: Zwangsmassnahmengericht/Vorinstanz) auf Antrag der Staatsanwaltschaft die Untersuchungshaft des