6. Zu eröffnen: - dem Straf-und Zivilkläger/Gesuchsteller/Beschwerdeführer (per Einschreiben) - dem Beschuldigten (per Einschreiben) - dem Gesuchsgegner (per Einschreiben) - der Generalstaatsanwaltschaft (per Kurier) Mitzuteilen: - der Kantonalen Staatsanwaltschaft für Besondere Aufgaben, Staatsanwalt B.________ (mit den Akten – per Kurier) Bern, 24. August 2023 Im Namen der Beschwerdekammer in Strafsachen Der Präsident: