7 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: 1. Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten wird. 2. Das Ausstandsgesuch wird abgewiesen. 3. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 600.00, werden dem Beschwerdeführer auferlegt. 4. Die Kosten des Ausstandsverfahrens, bestimmt auf CHF 800.00, werden dem Beschwerdeführer auferlegt. 5. Entschädigungen werden keine ausgerichtet.