3 Vermisst-Meldungen und 70 Emails verfasst habe. Durch die fehlende Abklärung der [durch den Anzeiger begangenen] Vergewaltigungen habe der Beschuldigte eine Unterlassung der Hilfeleistung und eine Begünstigung der Kriminalität begangen. Er habe es unterlassen, den Anzeiger als geständigen Vergewaltiger von zwei Frauen und als Offenbarer eines schweizweiten Vergewaltigungsskandales zu verhören. Weiter habe er es unterlassen die vom Anzeiger bezeichneten Zeugen zu befragen.