Er wirft A.________ weiter grobe Fahrlässigkeit vor, weil er die Abklärung der Identität durch diejenige Polizei habe durchführen lassen, die die Suche nach «E.________» trotz vier Anzeigen seinerseits wegen Entführung und Vergewaltigung [der Genannten] während zweieinhalb Jahren verweigert habe. A.________ habe zielgerichtet falsche Tatsachen vorgespiegelt, sodass er, als «E.________» nicht über ihre Nichtexistenz informierter Anwalt, sinnlos fünf Strafanzeigen, vier