seine Anträge auf Aufhebung der angefochtenen Nichtanhandnahmeverfügung und Rückweisung an die Vorinstanz wie folgt: 1. Wenn die Justiz so UNFÄHIG ist und unter der VORSPIEGELUNG bewusst falscher Tatsachen versucht mich zu bestrafen ist dies schon sehr kriminell. 2 2. Wenn Die Juristen glauben mich OHNE VERFOLGT zu werden BELEIDIGEN dürfen und im Gegenzug ich angeklagt werde wegen angeblicher BESCHIMPFUNG ist dies ein krasser Verstoss gg RECHT und GESETZ.