Es trifft zwar zu, dass das Verfahren lange andauert. Zu berücksichtigten ist indes auch, dass es sich um ein umfangreiches Strafverfahren mit mehreren Beteiligten und Sachverhalten handelt, eine gewisse Zeit auf den neuen Handscanner gewartet werden musste (vgl. die Aktennotiz der Staatsanwaltschaft vom 20. Januar 2022) und die Hände des Beschwerdeführers zwecks Handgutachtens erst im März 2023, d.h. fast ein Jahr nach denjenigen des Mitbeschuldigten G.______