Aus dem diesbezüglichen Video sind offensichtlich mehrere erhebliche Verkehrsregelverletzungen ersichtlich (u.a. massive Beschleunigung des Fahrzeuges, dichtes Auffahren, Ausbrechen des Hecks durch diverse Fahrmanöver; alles auf der Autobahn sowie teilweise auf der Hauptstrasse begangen, welche bei einer Bushaltestelle mit wartenden Personen vorbeiführte). Dass sich der Beschwerdeführer nicht bewusst gewesen sein will, Verkehrsregelverletzungen begangen zu haben, wirkt angesichts dessen wenig glaubhaft und deutet auf eine Uneinsichtigkeit resp. ein fehlendes Verständnis für die Sicherheitsgefährdung mittels solcher Manöver hin.