Pra 106 Nr. 42; vgl. denn auch den Fahrzeugsicherstellungsbericht der Kantonspolizei Zürich vom 24. Oktober 2016, wonach als Sicherstellungsgrund Art. 90 Abs. 4 SVG angegeben wurde). Aus dem vorliegenden Video geht hervor, wie der C.________(Fahrzeug) auf der Autobahn P.________ an mehreren Stellen massiv beschleunigt wurde, wobei anderen Fahrzeugen knapp aufgefahren resp. diese überholt wurden. Auch auf der Hauptstrasse bei relativ dichtem Verkehr wurde der C.________(Fahrzeug)