6 vom 24. Januar 2018). Auffällig ist indes, dass die drei Videos innert knapp drei Wochen in räumlicher Nähe aufgenommen und von demselben mutmasslich professionellen Filmemacher («N.________») auf dessen Kanal auf YouTube online gestellt worden sind. Zum Tatzeitpunkt am 8. Dezember 2014 war der C.________(Fahrzeug) zudem mit keinem Kontrollschild für den Verkehr zugelassen. Letztmalige Halter waren bis am 11. Juli 2008 O.________ sowie vom 10. bis 21. April 2015 die Unternehmung M.________ AG (Inhaber: G.________) resp.