Bei diesem Film habe er bei der Unternehmung M.________ AG gewartet (vgl. Fragen 15, 24, 29 des Protokolls). Der Beschwerdeführer bestritt zwar auf Vorspielen der DVD Fall 3 (massive Geschwindigkeitsüberschreitung ca. am 8. Dezember 2014 mit einem C.________(Fahrzeug)), den C.________(Fahrzeug) gelenkt zu haben, und bringt vor, dass ihm das Fahrzeug dazumal nicht gehört habe (vgl. Fragen 27 ff. des Protokolls), und auch G.________ will nicht wissen, wer der Fahrer des C.________(Fahrzeug) gewesen sei (vgl. etwa Z. 660 f. des Protokolls der staatsanwaltschaftlichen Einvernahme