4 Art. 263 StPO («können») zwingend zu erfolgen (JOSITSCH/SCHMID, Handbuch des schweizerischen Strafprozessrechts, 4. Aufl. 2023, N. 1108). 4.3 Nach Art. 90a Abs. 1 SVG kann das Gericht die Einziehung eines Motorfahrzeuges anordnen, wenn damit eine grobe Verkehrsregelverletzung in skrupelloser Weise begangen wurde (Bst. a) und der Täter durch die Einziehung von weiteren groben Verkehrsregelverletzungen abgehalten werden kann (Bst. b). Die Voraussetzungen nach Art. 90a Abs. 1 Bst.