_, am 29. Juni 2023 Beschwerde. Er beantragte unter Kosten- und Entschädigungsfolge, die Beschlagnahmeverfügung sei aufzuheben und der C.________(Fahrzeug) an ihn herauszugeben. Die Generalstaatsanwaltschaft schloss mit Stellungnahme vom 25. Juli 2023 auf kostenfällige Abweisung der Beschwerde. Am 9. November 2023 reichte der Beschwerdeführer eine weitere Eingabe ein.