1. Die Regionale Staatsanwaltschaft Oberland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) führt gegen den Beschuldigten A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) ein Strafverfahren wegen Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz (SVG; SR 741.01) etc. Mit Verfügung vom 21. Juni 2023 beschlagnahmte sie das Fahrzeug C.________(Fahrzeug) (Halter: Beschwerdeführer; sichergestellt durch die Kantonspolizei Zürich am 24. Oktober 2016). Hiergegen erhob der Beschwerdeführer, verteidigt durch Rechtsanwalt B.________, am 29. Juni 2023 Beschwerde.