5. Zu eröffnen: - dem Beschuldigten/Beschwerdeführer 1 (per Einschreiben) - der Beschuldigten/Beschwerdeführerin 2 (per Einschreiben) - der Straf- und Zivilklägerin (per Einschreiben) - der Generalstaatsanwaltschaft (per Kurier) Mitzuteilen: - der Regionalen Staatsanwaltschaft Oberland, Staatsanwältin H.________ (mit den Akten – per Einschreiben) Bern, 22. November 2023 Im Namen der Beschwerdekammer in Strafsachen Der Präsident: