Kommt hinzu, dass die Beschwerdeführer draussen bei der Liegenschaft F.________ (Adresse) und damit nicht in besonders sensiblen Lebensbereichen gefilmt worden sind. Zudem sind auf den Videoaufnahmen über weite Teile keine Gesichter, sondern nur die Beine/Füsse der beteiligten Personen zu sehen, sodass die Identifikation der Beschwerdeführer ohne Zusatzwissen nur schwer möglich ist. Einzig auf der Videoaufnahme 2 sind kurz die Gesichter der Beschwerdeführer zu sehen.