2.4 Auf die form- und fristgerecht erhobene Beschwerde ist somit – unter Vorbehalt des Nachstehenden – einzutreten. 2.5 Der Streitgegenstand im Beschwerdeverfahren wird durch das Anfechtungsobjekt bestimmt und begrenzt. Anfechtungsobjekt ist vorliegend ausschliesslich die Verfügung der Staatsanwaltschaft vom 13. Juni 2023 und damit verbunden die Frage, ob der Antrag auf Entfernung (angeblich) unverwertbarer Beweismittel zu Recht abgewiesen worden ist.