Am 13. Juni 2023 wies die Staatsanwaltschaft den Antrag auf Entfernung der drei Ton- bzw. Videoaufnahmen («Vorgang 202208013102») ab. Dagegen erhoben die Beschuldigten (nachfolgend: Beschwerdeführer) am 27. Juni 2023 bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) Beschwerde. Im anschliessend von der Beschwerdekammer eröffneten Schriftenwechsel schloss die Generalstaatsanwaltschaft mit Stellungnahme vom 31. Juli 2023 auf die kostenfällige Abweisung der Beschwerde. Die Beschwerdeführer reichten am 15. August 2023 Schlussbemerkungen ein.