5. Der Beschwerdeführer wirft der Beschuldigten zusammengefasst vor, diese habe Geld, welches seiner Aktiengesellschaft gehöre, als sein Privatvermögen berücksichtigt und dadurch seinen Anspruch auf Ergänzungsleistungen falsch berechnet bzw. zu Unrecht gekürzt. Es handelt sich damit offensichtlich um Fragestellungen in einem verwaltungsrechtlichen Verfahren. Die vom Beschwerdeführer mit der Strafanzeige eingereichten Beilagen bestätigen, dass in dieser Angelegenheit ein Verfahren vor dem Verwaltungsgericht hängig ist.