2. 2.1 Der Beschwerdeführer rügt vorab die Vereinigung «zweier unabhängiger Verfahren, eines Privatverfahrens und eines Gesellschaftlichen Verfahrens der AG». 2.2 Gemäss Art. 29 Abs. 1 Bst. a StPO werden Straftaten gemeinsam verfolgt und beurteilt, wenn eine beschuldigte Person mehrere Straftaten verübt hat; es gilt mithin der Grundsatz der Verfahrenseinheit. 2.3 Mit Eingabe vom 1. Juni 2023 reichte B.________ im Namen der C.________ (vgl. Kopfzeile der Eingabe) Anzeige gegen die A.________ ein, mit Anzeige vom 5. Juni 2023 eine solche in eigenem Namen (vgl. fehlende Kopfzeile).