Die erhobenen Vorwürfe stehen im Zusammenhang mit der im Eigentum des Beschwerdeführers stehenden Deponie «J.________», welche als belasteter Standort des Kantons Bern eingetragen wurde, bzw. mit dem darauf geplanten Neubauprojekt, welches der Beschwerdeführer bisher nicht realisieren konnte. Es handelt sich dabei offensichtlich um verwaltungsrechtliche Fragestellungen, welche auch schon Gegenstand von kantonalen und eidgenössischen Verfahren waren, mit deren Ausgang der Beschwerdeführer nicht einverstanden ist. Das bestätigen auch sein Antrag, wonach ihm die Kosten im Zusammenhang mit