1. Mit Verfügung vom 8. Juni 2023 nahm die Regionale Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) das Verfahren gegen die Beschuldigten wegen Amtsmissbrauchs sowie arglistiger Vermögensschädigung nicht an die Hand. Weiter wurde bestimmt, dass der Kanton die Kosten trägt und auf die Ausrichtung einer Entschädigung und/oder Genugtuung verzichtet wird. Mit Schreiben vom 19. Juni 2023 an die Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) stellte der Straf-und Zivilkläger den Antrag, die Beschwerdefrist um 30 Tage zu erstrecken.