13 Anzeigerapport vom 18. Januar 2023 zudem, dass der Beschwerdeführer trotz des laufenden Strafverfahrens weiter delinquiert hat. Zudem muss angesichts der bereits mehrfach abgebrochenen stationären Behandlungen ernsthaft in Frage gestellt werden, ob der Beschwerdeführer die freiwilligen Ersatzmassnahmen mittragen und sich an die Meldepflicht halten würde.