Der Beschwerdeführer sei sich der Unrichtigkeit seines Verhaltens sehr bewusst und wolle den Delinquenzen ein Ende setzen. Aus diesen Gründen sei eine stationäre Therapie für den Beschwerdeführer das einzig richtige Setting. Es sei zudem offensichtlich, dass die Untersuchungshaft den Zustand des Beschwerdeführers weiter verschlimmern werde. Dass er in der Haft dauerhaft abstinent werde, sei ausgeschlossen. Die Chance, dass er nach dem Absitzen der Haft weiterhin straffällig sein werde, sei überdurchschnittlich hoch, weil sich sein Gesundheitszustand weiter verschlechtern werde.