Die Vorgehensweise des Beschwerdeführers und die sehr vielen Vorfälle hätten von der Polizei einiges an Ermittlungsarbeit gefordert und es hätte jeweils eine gewisse Zeit gedauert, bis genügend Beweismittel für die jeweiligen Sachverhalte gesammelt und an die Staatsanwaltschaft habe rapportiert werden können. Erst als ein vollständiger Überblick über sämtliche Sachverhalte vorgelegen habe, hätte der Entscheid über eine Verhaftung fundiert gefällt werden können.