Eine quasi freiwillige Therapie im Sinne einer Ersatzmassnahme biete diese Gewähr eben gerade nicht. Die Staatsanwaltschaft weist zudem darauf hin, dass die Verhaftung tatsächlich nicht unmittelbar nach dem letzten Delikt erfolgt sei. Die Vorgehensweise des Beschwerdeführers und die sehr vielen Vorfälle hätten von der Polizei einiges an Ermittlungsarbeit gefordert und es hätte jeweils eine gewisse Zeit gedauert, bis genügend Beweismittel für die jeweiligen Sachverhalte gesammelt und an die Staatsanwaltschaft habe rapportiert werden können.