Kommode umstiess und die Wohnung erst verliess, als es ihr gelang, den Anruf zu tätigen. 4.11. Es liegen damit genügend Anhaltspunkte vor, die darauf hindeuten, dass durch die drohenden Einschleich- bzw. Einbruchdiebstähle des Beschwerdeführers die Sicherheit anderer erheblich gefährdet sein könnte. So hat sich der Beschwerdeführer gezielt in Alters- und Pflegeheime eingeschlichen und sich damit bewusst besonders verletzliche und schutzbedürftige Geschädigte ausgesucht. Ebenfalls hat der Beschwerdeführer willentlich Konfrontationen in Kauf genommen.