Dem Anzeigerapport vom 20. Dezember 2022 der Kantonspolizei Bern ist zu entnehmen, dass sich die Geschädigte des Einschleichdiebstahls vom 7. Oktober 2022 seither nicht mehr ganz so sicher fühle. Insbesondere die Dreistigkeit, dass jemand die Wohnung betrete, obschon sie zu Hause gewesen sei, mache ihr Sorgen. Der Einbrecher sei zwar höflich gewesen, aber auf eine so komische Art und Weise, dass sie sich unsicher gefühlt habe. Sie schliesse jetzt