Ausserdem mute es komisch an, dass die Haft erst am 17. Januar 2023 eröffnet worden sei, obwohl das letzte Delikt am 20./21. Dezember 2022 begangen worden sei. Wenn eine tatsächliche Sicherheitsgefährdung gegeben sei, müsse im Sinne der Prävention umgehend gehandelt werden und nicht erst einen Monat später. 4.4. Die Staatsanwaltschaft führt in ihrer delegierten Stellungnahme aus, dass seit der Verhaftung noch zwei weitere Anzeigen wegen Diebstahlversuchen in den Seniorenappartements D.________ im E.________ und F.________ eingegangen seien.