Dass die bisherigen Konfrontationen glimpflich verlaufen seien, vermöge die Annahme der Sicherheitsgefährdung nicht in Frage zu stellen. So sei der Beschuldigte am 13. Dezember 2019 unter anderem wegen Drohung und am 8. Januar 2021 wegen Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte verurteilt worden, was aufzeige, dass sich sein grundsätzlich gewaltloses Verhalten je nach Situation ändern könne. Zudem könne das Überraschen von Menschen durch Eindringen in deren Wohnung durchaus auch deren Psyche beeinträchtigen und durch die überraschende Verletzung der Privatsphäre ein länger andauerndes Unsicherheitsgefühl auslösen.