Mit Duplik vom 7. Februar 2023 reichte die Staatsanwaltschaft abschliessende Bemerkungen ein und ersuchte darum, die Beschwerde kostenfällig abzuweisen. In seiner Triplik vom 14. Februar 2023 bestätigte der Beschwerdeführer die gestellten Rechtsbegehren erneut und reichte ebenfalls noch abschliessende Bemerkungen ein. Am 16. Februar 2023 teilte die Staatsanwaltschaft der Beschwerdekammer telefonisch mit, auf das Einreichen einer weiteren Stellungnahme zu verzichten.