Hiergegen erhob der Beschuldigte (nachfolgend: Beschwerdeführer), amtlich verteidigt durch Rechtsanwältin B.________, am 25. Januar 2023 Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) mit den folgenden Anträgen: 1. Der Entscheid des Kantonalen Zwangsmassnahmengerichts des Kantons Bern vom 18. Januar 2023 sei aufzuheben und der Beschwerdeführer sei aus der Untersuchungshaft zu entlassen. 2. Eventualiter seien folgende Ersatzmassnahmen anzuordnen: