1. Die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) führt ein Strafverfahren gegen den Beschuldigten unter anderem wegen gewerbsmässigen Diebstahls. Das Kantonale Zwangsmassnahmengericht (nachfolgend: Zwangsmassnahmengericht) ordnete am 18. Januar 2023 die Untersuchungshaft für die Dauer von drei Monaten, d.h. bis am 16. April 2023 an. Hiergegen erhob der Beschuldigte (nachfolgend: Beschwerdeführer), amtlich verteidigt durch Rechtsanwältin B.