9 Aus den der Kammer vorliegenden Akten geht hervor, dass Fürsprecher B.________ seine Rechtspraktikantin MLaw G.________ mit Substitutionsvollmacht vom 28. November 2022 «für sämtliche Einvernahmen durch die Kantonspolizei und die Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland, beginnend mit der Einvernahme vom 28. November 2022» substituiert hat. Kopien dieser Vollmacht finden sich bei den Akten. Zudem ersuchte er gegenüber der Staatsanwaltschaft mehrfach um Abgabe von Kopien der Protokolle an ihn bzw. die eingesetzte Praktikantin (vgl. Schreiben von Fürsprecher B._____