8 Beschwerdeführer darin über die durchgeführten Einvernahmen orientiert habe, nicht den tatsächlichen Begebenheiten entsprechen. 4.4.4 Betreffend das Vorbringen des Beschwerdeführers, wonach vor den Einvernahmen keine Besprechungen durchgeführt worden sein sollen, kann vorweg auf die Erwägungen unter E. 4.4.2 verwiesen werden.