Mit Schreiben vom 20. März 2023 teilte er der Staatsanwaltschaft alsdann mit, dass der Beschwerdeführer auch an einer allfälligen Einvernahme von J.________ teilnehmen möchte, was ebenfalls darauf schliessen lässt, dass der Beschwerdeführer ausreichend über die bevorstehenden Einvernahmen informiert war. Weiter kann der Stellungnahme von Fürsprecher B.________ entnommen werden, dass der Beschwerdeführer bereits anlässlich der Besprechung vom 16. November 2022 darüber orientiert worden war, dass Rechtspraktikantin MLaw G._______