So verfasste Fürsprecher B.________ im Nachgang des Gesprächs ein Schreiben an die Staatsanwaltschaft, mit dem er unter anderem die vorerwähnte Einwilligung zur Auswertung der mobilen Geräte einreichte (E. 4.4.1) und mitteilte, dass sein Klient sowohl an den polizeilichen als auch an den staatsanwaltschaftlichen Einvernahmen von H.________ und I.________ persönlich teilzunehmen wünsche (Schreiben von Fürsprecher B.________ an die Staatsanwaltschaft vom 17. November 2023). Mit Schreiben vom 20. März 2023 teilte er der Staatsanwaltschaft alsdann mit, dass der Beschwerdeführer auch an einer allfälligen Einvernahme von J.______