___ auch insoweit ohne Weiteres seinen Pflichten nach. Sollte der Beschwerdeführer tatsächlich wöchentliche Besprechungen verlangt haben, sei nur am Rande erwähnt, dass solch häufige Konsultationen selbst bei umfassenden Untersuchungen nicht die Regel bzw. nicht geboten sind. 4.4.3 Wenn der Beschwerdeführer beanstandet, dass ihm «Informationen über Einvernahmen» fehlten, ist zu berücksichtigen, dass die anstehenden Einvernahmen mutmasslich Thema der zweiten Besprechung mit der amtlichen Verteidigung und deren Rechtspraktikantin MLaw G.________ vom 16. November 2022 waren. So verfasste Fürsprecher B.______