7 «Plauderstunden» gehandelt habe, sondern man direkt die für den Prozess notwendigen Informationen sowie Nebenschauplätze (Kontrollschilder und Fahrzeugausweise, Forderungen von Privatklägern etc.) besprochen und erledigt habe. Damit kam Fürsprecher B.________ auch insoweit ohne Weiteres seinen Pflichten nach. Sollte der Beschwerdeführer tatsächlich wöchentliche Besprechungen verlangt haben, sei nur am Rande erwähnt, dass solch häufige Konsultationen selbst bei umfassenden Untersuchungen nicht die Regel bzw. nicht geboten sind.