Typ: 20EV-000SMZ; S/N: PF-01397V 16/04) abgelehnt hatte, wurde vermerkt, dass mit Staatsanwalt D.________ nur der «Zugriff zum Natel» abgemacht worden sei. Vor diesem Hintergrund erscheint denn auch nachvollziehbar, dass sich der Beschwerdeführer – wie in der Stellungnahme vorgebracht – mit der Verteidigung persönlich besprechen wollte, bevor er der Auswertung weiterer Geräte zustimmte. Nur am Rande ist festzuhalten, dass der Beschwerdeführer nach der Besprechung vom 16. November 2023 am 5. Dezember 2023 der Auswertung eines weiteren Laptops (Lenovo ThinkPad E15 Gen2) zustimmte.